
Abmahnwelle auf Discogs.com
Nach uns vorliegenden Informationen findet momentan eine durchaus ernstzunehmende Abmahnwelle deutscher Rechtsanwaltskanzleien über die amerikanische Musik-Datenbank und Verkaufsplattform Discogs.com statt.
Betroffen sind ausschließlich Verkäufer aus Deutschland, welche gebrauchte Tonträger bekannter Rock und Heavy Metal Bands, u.a. Pink Floyd, Led Zeppelin, Motörhead, verkaufen, die über Discogs den Status „unofficial“ zugewiesen bekommen haben. Obwohl die rechtliche Situation ungeklärt ist, handelt es sich hierbei teilweise um sogenannte „Bootlegs“, Live-Aufnahmen, die ohne Lizenzrechte auf den Markt gekommen sind und somit für den Verkauf in Deutschland verboten sind.
Nach Information von Discogs ist der Verkauf gebrauchter Tonträger, selbst mit dem Status „unofficial“, zumindest nach amerikanischem Recht gemäß der „First Sale doctrine“, legal: “the resale of used audio recordings, which were not produced by the seller / copied by the seller / etc – fits under the First Sale doctrine. The seller is not generally liable if they can prove provenance (they purchased the item second-hand / received it second-hand without knowing it was an unauthorized recording).”
Weitere Details und genaue Ausmaße der Abmahnwelle sind momentan nicht bekannt. Es wird deutschen Verkäufern aber eindringlichst geraten, Tonträger mit dem Status „unofficial“ aus dem Sortiment zu entfernen. Desweiteren sollten keine Adressdaten auf Anfrage weitergegeben werden. Discogs.com selber gibt Adressdaten der Nutzer bis auf weiteres nicht preis.
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